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Wer erhält Lebensmittel?
Bezieher von
- Arbeitslosengeld II
- Sozialgeld
- Sozialhilfe
- einer kleinen Rente
- oder anderen geringen Einkünften
erhalten eine Berechtigungskarte.

Wie erhält man eine Berechtigungskarte?
Die Berechtigungskarte kann für Bad Schwalbach und Taunusstein während der Tafelsprechstunde Mittwochs von 9.00 bis 12.00 Uhr beim Diakonischen Werk Rheingau-Taunus, Gartenfeldstraße 15 in Bad Schwalbach beantragt werden und muss bei jeder Ausgabe vorgelegt werden.
Für Idstein ist die Tafelsprechstunde ab 01.10.2010 Dienstags von 9.00 bis 12.00 Uhr im Haus der älteren Mitbürger, Schulgasse 7 in Idstein. 
Für die Beantragung der Karte ist der Personalausweis, Einkommensnachweise für alle im Haushalt lebenden Personen mit eigenem Einkommen sowie Unterlagen, aus der die Höhe der Mietkosten ersichtlich ist, mitzubringen.  

Wo und wie erhält man die Lebensmittel?
Es gibt drei Ausgabestellen - in Bad Schwalbach, in Taunusstein und in Idstein - mit insgesamt vier Ausgabetagen. Die Ausgabe erfolgt nur zu einer festen Ausgabezeit, die sich monatlich um eine halbe Stunde nach hinten verschiebt (rollierendes System).

Es können nur so viel Lebensmittel ausgegeben werden, wie an Spenden vorhanden sind. Die Abgabemenge richtet sich nach der Personenzahl, die auf der Berechtigungskarte vermerkt ist. Ein Anspruch auf bestimmte Lebensmittel besteht nicht.

Transport- und Verpackungsmaterial sind von den Abholberechtigten mit zu bringen.

Kosten die Lebensmittel etwas?
Für die Abgabe der Lebensmittel wird pro Ausgabe ein geringer symbolischer Kostenbeitrag erhoben.

 
Diakonisches Werk Rheingau-Taunus | Gartenfeldstraße 15 | 65307 Bad Schwalbach | Tel. 06124/7082-0 | e-mail: info@dwrt.de