Bei uns steht die schwangere Frau mit ihren Gefühlen
und Problemen im Mittelpunkt.
Nicht immer bedeutet eine Schwangerschaft die Erfüllung eines Wunsches. Es gibt verschiedene Gründe, warum Frauen einen Schwangerschaftsabbruch erwägen, z. B. körperliche und seelische Überforderung, Partnerschaftsprobleme, finanzielle Schwierigkeiten oder wenn die Schwangerschaft das Ergebnis einer Vergewaltigung ist.
Wir bieten Frauen die Möglichkeit, sich sozial, medizinisch und juristisch beraten zu lassen. Zusätzlich zur Beratung kann finanzielle Unterstützung im Rahmen der Stiftung „Mutter und Kind – Schutz für das ungeborenen Leben“ vermittelt werden.
Seit 01.07.2020 können Frauen aus dem Rheingau-Taunus-Kreis Unterstützung bei der Finanzierung von Verhütungsmitteln aus dem Verhütungsmittelfonds des Rheingau-Taunus-Kreis erhalten. Nähere Informationen zu dieser freiwilligen Leistung des Rheingau-Taunus-Kreis erhalten Sie hier oder von unserer Beraterin.