Verhütungsmittelfonds des Rheingau-Taunus-Kreises
Für viele Frauen ist es schwierig die finanziellen Mittel für eine sichere Verhütung aufzubringen. Seit 01.07.2020 können Frauen aus dem Rheingau-Taunus-Kreis dabei durch den Verhütungsmittelfonds des Rheingau-Taunus-Kreises unterstützt werden.
Für folgende Verhütungsmittel ist eine Kostenübernahme möglich:
- Hormonspirale
- Kupferspirale / Kupferkette
- Diaphragma
- Dreimonatsspritze
- Hormonimplantat
- Pille
- Vaginalring
- Verhütungspflaster
Voraussetzungen für eine Unterstützung durch den Fonds:
- Die Klientin lebt im Rheingau-Taunus-Kreis.
- In der Beratung wird eine aktuell gültige Bescheinigung zum Leistungsbezug von SGB II, SGB XII oder AsylblG vorgelegt.
- Eine Frauenärztin / ein Frauenarzt hat eine Verordnung über das Verhütungsmittel und die zu erbringende Leistung ausgestellt.
Nach der Antragstellung in der Beratung erhält die Klientin direkt eine ausgefüllte Kostenübernahmebescheinigung, mit der sie in der Apotheke bzw. bei ihrer Frauenärztin / ihrem Frauenarzt das verordnete Verhütungsmittel erhält.
Die Abrechnung erfolgt dann direkt zwischen der Apotheke / der Arztpraxis und dem Rheingau-Taunus-Kreis.
Der Verhütungsmittelfonds ist eine freiwillige Leistung des Rheingau-Taunus-Kreises, auf die kein Rechtsanspruch besteht.