Die psychische Erkrankung eines Elternteils stellt für Kinder und Jugendliche eine enorme Belastung dar, die auch bei ihnen eine Störung der kindlichen Entwicklung oder eine spätere psychische Erkrankung hervorrufen kann.
Bei "Hilfen aus einer Hand" werden sowohl die persönlichen Ziele der Eltern, als auch die individuellen Ziele und Bedürfnisse des Kindes gleichermaßen berücksichtigt. Orientiert am Wohl des Kindes und der Sicherung und Wiederherstellung der Erziehungsfunktion der Familie besteht das wichtigste Ziel in der Veränderung und Stärkung der Handlungskompetenz der Eltern. Diese sollen darin unterstützt werden, die Versorgung ihrer Kinder zu übernehmen und deren soziale Integration zu gewährleisten.
Wir bieten Ihnen:
• Erziehungsbeistandschaft nach § 30 SGB VIII
• Sozialpädagogische Familienhilfe nach § 31 SGB VIII
• Außenbetreutes Wohnen nach § 34 SGB VIII
• Eingliederungshilfe für seelisch behinderte oder von seelischer Behinderung bedrohte Kinder und Jugendliche nach § 35a SGB VIII
• ambulante Betreuung von psychisch erkrankten Elternteilen